AGB ADEN – ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Art.1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen nur gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
  2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
  3. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Vertragsangebote können wir innerhalb einer Frist von 2 Wochen annehmen.
  4. In unseren Prospekten, Anzeigen und in unserem Internetangebot enthaltenen Abbildungen und Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Art. 2 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise ab Lager oder Werk einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, Zöllen, ausländischen Steuern, Montage, Inbetriebnahme etc. Weitere Leistungen werden nach Vereinbarung gesondert berechnet.
  2. Die Zahlung ist vor Übergabe/ Versendung der Ware in bar, per Banküberweisung oder per PayPal auszugleichen. Die für die Zahlung per PayPal anfallenden Gebühren trägt der Verkäufer. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und immer nur erfüllungshalber angenommen.
  3. Ist für die Leistung des Kunden ein Zahlungsziel bestimmt, so kommt er ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet.
  4. Während des Verzugs des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Gegen unsere Forderungen kann nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, sowie Forderungen aus Mängelrügen oder Gegenansprüchen aus demselben Kaufvertrag aufgerechnet werden. Der Käufer ist nur befugt, ein  Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, insoweit sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Art. 3 Lieferzeit, Vereinbarung der Lieferung, Rücktrittsrecht, Verzug
  1. Die Herausgabe der Ware ist von der vorherigen vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig.
  2. Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
  3. Der Käufer kann uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss der Käufer Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen.
  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind.
  5. Sofern mit dem Käufer die Zusendung der Ware an diesen vereinbart wird, wird die Ware nach dem Eingang der Kaufpreiszahlung und aller vereinbarten Kosten und Gebühren einschließlich der Transportkosten durch einen Spediteur unserer Wahl abgeschickt.
  6. Die Transportkosten ergeben sich aus den Kosten des Lieferdienstes/Frachtführers.
  7. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
    1. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel haben wir, so weit nicht anders vereinbart, nicht zu vertreten.
    2. Können wir infolge der genannten Umstände nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liefern, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
    3. Besteht ein von uns nicht zu vertretendes Lieferhindernis, insbesondere im Sinne von Art. 3 Ziff. 8 a., über die unter Art. 3 Ziff. 8 b. genannte verlängerte Lieferfrist hinaus, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch Dritte sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    5. In den Fällen unseres Rücktrittsrechts nach c. und d. verpflichten wir uns, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits von ihm erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Art. 4 Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Bei vereinbarter Abholung ist die Berechnung oder die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleichgestellt. Solche Ware lagert für Rechnung und Gefahr des Kunden. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.

Art. 5 Mängelansprüche
  1. Die Mängelansprüche des Käufers für neue Sachen verjähren in zwei Jahren, die Mängelansprüche des Käufers für gebrauchte Sachen verjähren in einem Jahr.
  2. Die Regelungen unter 1. gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
  3. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung seitens des Käufers zu gewähren. Während der Nacherfüllung ist der Käufer nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Nachbesserung zwei Mal vergeblich versucht worden, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst dann geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche nach Maßgabe des Art. 6 bleibt unberührt.
Art. 6 Haftung auf Schadensersatz
  1. Im Fall unserer Haftung auf Schadensersatz gilt folgendes:
    1. Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Sofern wir in Verzug geraten sind oder wir sowie unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, also Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, verletzt haben und kein Fall der Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von Buchstabe a. vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    3. So weit unter a. und b. nichts anderes bestimmt ist, ist unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.
  2. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter Ziff. 1 gelten nicht nur für vertragliche, sondern auch für andere, insbesondere deliktische Ansprüche. Sie gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
  3. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter Ziff. 1 gelten nicht für gegebenenfalls bestehende Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Art. 7 Keine Zulassung für den Straßenverkehr; Haftungsausschluss

Unser Elektro-Nachrüstsatz Powerkit Sport für Fahrräder ist NICHT für den Straßenverkehr zugelassen. Wir weisen darauf hin, dass die mit unseren Elektro-Nachrüstsätzen ausgerüsteten Fahrräder ausschließlich auf Flächen genutzt werden dürfen, auf denen die StVO nicht gilt. Bei Ansprüchen aus der Verletzung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Bsp.: StVG, StVO, Fahrzeugzulassungsverordnung, etc.) ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Art. 6 Abs.1a, 3.
Ausgeschlossen ist hierbei das Powerkit Go, welches die Regeln für eine STVO-Konformität einhält.

Art. 8 Ergänzende und abweichende Regelungen bei internationalen Verträgen

Hat der Käufer seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sogelten folgende Regelungen:

  1. Wir haften nicht für die Zulässigkeit der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung der gelieferten Sache nach Vorschriften des Empfängerlandes. Wir haften ebenso nicht für dort anfallende Steuern.
  2. Wir haften nicht für durch staatliche Maßnahmen, insbesondere Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, ausgelöste Lieferhindernisse.
Art. 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
  1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag, bei Bestehen einer laufenden Geschäftsverbindung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dieser, vorbehalten. Das gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, sowie für künftige Forderungen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere fachgerecht zu aufzubewahren.
  3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer zur Wahrung unserer Rechte (z.B. Klage aus § 771 ZPO) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Art. 10 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Ausländern, die zum Zeitpunkt der Klage keinen inländischen oder EU-Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand D-73271 Holzmaden. Wir behalten uns jedoch vor, auch am Sitz des Käufers zu klagen.

Art. 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

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FLEXIBEL

Mit dem ADEN POWERKIT kannst Du in wenigen Sekunden zwischen zwei Bikes switchen.

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NACHHALTIG

Mit recyclebaren Materialien und ohne zusätzliche Schmiermittel nachhaltig nachrüsten.

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ALLROUNDER

Mit bis zu 40 km/h Unterstützung machst Du auf den Trails und durch den Wald eine super Figur.

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LEICHTIGKEIT

Mit gerade mal 2 kg (ohne Akku) sorgt das POWERKIT für mehr Fahrspaß.